Landratsamt Freising

Landshuter Str. 31 • 85356 Freising
Telefon: 08161/600-339
E-Mail: ed.sf-sierk@lysa.tmalaizoS

Allgemeine Öffnungszeiten:
Montag – Freitag: 08:00 – 12:00 Uhr
Donnerstag zusätzlich: 14:00 – 17:30 Uhr

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Der Landkreis Freising sucht Unterkünfte für Geflüchtete!

Wir wollen nicht noch eine Turnhallen-Lösung. Wir wollen, dass unsere Kinder weiterhin Sport treiben können. Gleichzeitig wollen wir Menschen helfen, die auf der Suche nach Sicherheit sind. Wir wollen gemeinsam an einem Strang ziehen und eine Lösung finden, die niemanden ausschließt.

Sie haben beheizbare Räumlichkeiten mit Sanitäranlagen, die angemietet werden können? Dann freuen wir uns sehr über Ihre Unterstützung!

Unterkünfte gesucht:
Damit niemand auf der Strecke bleibt!

Sport ist wichtig und sollte für unsere Kinder ohne Einschränkungen möglich sein. Deshalb möchten wir in den Turnhallen keine Geflüchteten unterbringen. Dennoch ist es uns wichtig, Menschen in einer Notlage zu helfen und über den Winter in beheizbaren Räumlichkeiten mit Sanitäranlagen unterzubringen. Daher suchen wir nach Unterkünften, die für zwei Jahre angemietet werden können.

Sie haben eine passende Unterkunft?
Wenden Sie sich gerne an das Landratsamt Freising.

Telefon: 08161/600-339
E-Mail: Sozialamt.asyl@kreis-fs.de
Internet: zur Landratsamt-Website

Vielen Dank für Ihre Mithilfe und Ihr Engagement!

Die wichtigsten Eckdaten

zu den gesuchten Unterkünften auf einen Blick:

  • Unterbringungsmöglichkeiten für mind. 15 Personen im Landkreis Freising
  • z. B. Wohnungen, Häuser, Hallen, Werkstätten, Bürogebäude o. Ä.
  • Die Unterkunft sollte für mindestens 2 Jahre angemietet werden können
  • Heizungs- und Sanitäranlagen sollten vorhanden sein

Sie haben noch offene Fragen?

Hier finden Sie Antworten auf häufige Fragen.

Gerne können Sie sich an das Landratsamt Freising wenden, wenn Sie noch weitere Fragen oder Anliegen zum Thema Unterkunftssuche haben. Wir geben Ihnen Auskunft und bedanken uns schon jetzt für Ihre Unterstützung.

Wer kommt für die Kosten auf?

Das Landratsamt Freising übernimmt alle anfallenden Kosten.

Wie lange wird die Unterkunft benötigt?

Die Unterkunft sollte für mindestens zwei Jahre angemietet werden können.

Wer stellt das Mobiliar und die Ausstattung?

Das Mobiliar und die Ausstattung stellt das Landratsamt Freising.

In welchem Umkreis sollte sich die Unterkunft befinden?

Die Unterkunft sollte sich im Landkreis Freising befinden.